Stipendien
Stipendien und Nachlässe
Wir bieten ehrgeizigen Schülerinnen und Schülern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Finanzierung an. Interessenten informieren das Aufnahmebüro bitte frühzeitig über Interesse an einem der Programme. So können wir vor Einstieg in den Aufnahmeprozess prüfen, ob ein ausreichendes Budget vorhanden ist und mit Ihnen auch das weitere Vorgehen der Bewerbung auf ein Stipendium oder einen Nachlass abstimmen.
Teile der Gebühren können auch als zinsloses Darlehen gewährt und dann nach dem Abitur in Raten zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler in einer (freiwilligen) Wiederholung können im Wiederholungsjahr kein Stipendium oder Nachlass erhalten.
Keine Schülerin und kein Schüler soll den Birklehof wegen eines bei der Aufnahme noch nicht absehbaren finanziellen Engpasses verlassen müssen (etwa bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Privatinsolvenz). Für diesen Fall unterhalten wir einen Notfonds und bieten den Eltern finanzielle Unterstützung an, soweit andere Hilfsmöglichkeiten ausscheiden.
Wir beraten Sie auch gerne persönlich und unverbindlich – sprechen Sie hierüber gerne mit uns. Nachfolgend können Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren:
Dornier- und Neumayer-Stipendien wenden sich an leistungsorientierte Schülerinnen und Schüler ab einschließlich der Jahrgangsstufe 10. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich unter www.dornierstiftung.de informieren und jeweils im Winter für ein Stipendium bewerben. Die Aufnahme erfolgt nach einer erfolgreich absolvierten Auswahltagung zum nächsten Schuljahresbeginn. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.
Für besonders begabte Tüftler und Zahlenjongleure steht zum Einstieg in die Jahrgangsstufe 9, in geringem Umfang auch für Klasse 10, das umfangreiche Talentförderprogramm plus-MINT zur Verfügung. Unterstützt wird dieses bundesweite naturwissenschaftliche Exzellenzprojekt durch Stiftungen, Unternehmen und Verbände. Voraussetzungen und Termine finden sich unter www.plus-mint.de. In der Jahrgangsstufe 9 wird ein einkommensabhängiges Stipendium gewährt, ab dem Einstieg in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt, soweit die Bedingungen erfüllt werden, eine Co-Finanzierung der Unterbringungskosten über Schüler-BAföG.
Ebenfalls in der Höhe einkommensabhängig ist das Birklehof-Stipendium. Wir vergeben es an Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die unser Gemeinwesen auf Grund besonderer Fähigkeiten stärken und bereichern werden. Hierzu zählen neben guten schulischen Leistungen mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 zusätzlich außerschulische Leistungen, zum Beispiel im musikalischen, künstlerischen, sportlichen oder sozialen Bereich. Der monatliche Mindestbeitrag der Eltern beträgt 850 €.
Ein Notendurchschnitt von mindestens 1,5 und Freude an intellektuellen Herausforderungen? Echtes Interesse am intensiven Austausch mit anderen Menschen und Kulturen sowie die Bereitschaft, aus Überzeugung gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen? Dann kommt vielleicht ein einkommensunabhängiges „Dr. Klaus Weidauer“-Stipendium in Höhe von pauschal 20% der Internatsgebühren in Frage.
Für musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen ist das „Christa und Wolfgang Classen“ -Musikstipendium über monatlich 500 € gedacht. Ob Schülerinnen und Schüler dafür geeignet sind, haben sie beispielsweise durch ihre erfolgreiche Teilnahme bei „Jugend musiziert“ (Landeswettbewerb) oder bei anderen musikalischen Wettbewerben bewiesen.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Kriterien für eines der genannten Internatsstipendien noch nicht erfüllen, gibt es die Möglichkeit, ab Einstieg in die Klasse 9 einen Nachlass zu erhalten. Die Höhe des Nachlasses orientiert sich ebenfalls am Einkommen und Vermögen der Eltern gemäß einer abzugebenden Selbstauskunft – der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Schulgeld beträgt mindestens 1.600 € je Monat.
Der Birklehof biete auch Hilfe in Notlagen: Als Träger der freien Jugendhilfe kann der Birklehof bei Ausfall von Sorgeberechtigten (§34 KJHG) oder andauernder psychischer Notlage eines Kindes oder Jugendlichen (§35 KJHG) diesen mit Beteiligung öffentlicher Kostenträger aufnehmen. Die Beantragung erfolgt immer vor Anmeldung an der Schule von den Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Dieses prüft mit uns zusammen, ob wir die Hilfe leisten können.
Für Fragen dazu steht Ihnen unsere Schul- und Heimpsychologin Dipl. Psych. Loretta Lorenz zur Verfügung.